Der Bauernverband Main-Tauber-Kreis hilft bei allen Fragen

Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über unser Dienstleistungsangebot. Der Geschäftsführer Ihres Bauernverbandes erläutert Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne weitere Details.

Auf der Webseite des Landesbauernverband Baden-Württemberg e.V. finden Sie auch eine Vielzahl von Publikationen, die sich mit agrarpolitischen Themen, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit befassen. Die Flyer, Broschüren, Feldrandschilder oder Schätzrahmen sind teils als PDF zum Download verfügbar oder können im Shop über das Referat Öffentlichkeitsarbeit bestellt werden.

Wissensvorsprung – mehr drin für Mitglieder

Mit einer Mitgliedschaft profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Sie haben Zugang zu umfassenden Informationen wie beispielsweise dem Marktportal agrarmarkt-bw.de. Darüber hinaus stehen Ihnen exklusive Fachinformationen aus den Referaten des LBV zur Verfügung, ergänzt durch den Zugang zum LBV-Telegramm (online). Sie profitieren außerdem von Sonderkonditionen und Rabatten bei ausgewählten Partnern über die Service- und Marketing-Gesellschaft (SMG), und können auf viele Dienstleistungen für alle landwirtschaftlichen Geschäftsbereiche zurückgreifen.

Steuerberatung

Die steuerlichen Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe sind komplex – vom Agrardiesel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis hin zu Hofübergaben und steuerlichen Folgen von Investitions- und Entnahmeentscheidungen. Unsere Steuerberatung ist speziell auf die Besonderheiten der Landwirtschaft abgestimmt. Wir kennen die Herausforderungen, mit denen Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft konfrontiert sind, und bieten passgenaue Lösungen: 

  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Steuererklärungen
  • Erledigen der laufenden Buchführung und Einreichen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Beratung zur steuerlichen Betriebsnachfolge
  • Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
  • Erstellung von Anlageverzeichnissen und Grundsteuerwertfeststellungserklärungen

Ein besonderer Fokus liegt auf der steuerlichen Gestaltung im Zuge der Hofnachfolge. Auch bei Fragen zur Umsatzsteuerpflicht, zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen oder zu Förderprogrammen mit steuerlichen Auswirkungen stehen wir beratend zur Seite.

Juristische Beratung

Landwirtschaftliche Betriebe bewegen sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld – von Pachtverträgen über Hofübergaben bis hin zu Fragen des Baurechts. Unsere Agrarrechtsberatung deckt eine breite Palette landwirtschaftsrelevanter Themen ab. Dazu gehören klassische Bereiche wie Vertragsrecht oder Grundstücks- und Pachtrecht, aber auch aktuelle Fragen zu Umweltauflagen, Fördermitteln und öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren. Wir beraten praxisnah, verständlich und lösungsorientiert:

  • Prüfung und Gestaltung von Pacht- und Hofübergabeverträgen
  • Beratung im Agrarrecht, z.B. Grundstücksrecht
  • Unterstützung bei Genehmigungsfragen (z. B. Baurecht, Umweltrecht)
  • Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Begleitung bei Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Agrarrechtsberatung liegt auf der Gestaltung und Prüfung von Hofübergabeverträgen. Ebenso unterstützen wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bei Konflikten mit Behörden oder bei rechtlichen Fragen rund um Arbeitsverhältnisse und Sozialversicherung. Unsere Juristinnen und Juristen aus dem Bereich Agrarrecht arbeiten eng mit den Fachleuten aus den Bereichen Steuer, Sozialversicherung und Betriebswirtschaft zusammen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ist ein besonderer Mehrwert für unsere Mitglieder.

Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Die Absicherung von Landwirtinnen, Landwirten und deren Familienangehörigen ist ein zentrales Thema im betrieblichen Alltag. Das Sozialversicherungsrecht stellt dabei hohe Anforderungen – ob bei der Alterskasse, Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Unfallversicherung. Wir beraten umfassend zur Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung – insbesondere bei Fragen zur Alterskasse, zur beitragsrechtlichen Einstufung sowie zur Versicherung von Ehegatten, Kindern und mitarbeitenden Angehörigen:

  • Beratung zur Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG)
  • Klärung von Beitragsfragen und Statusfeststellungen
  • Unterstützung bei Hofübergabe, Betriebsaufgabe oder Umstrukturierung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen durch SVLFG und Rentenversicherung
  • Begleitung bei Konflikten mit Sozialversicherungsträgern

Ein besonderer Fokus liegt auf der sozialversicherungsrechtlichen Begleitung von Hofübergaben. Hier gilt es, langfristige Versorgungsansprüche abzusichern und neue Beitragspflichten richtig zu gestalten. Auch bei Betriebsaufgaben oder Änderungen der betrieblichen Struktur sind wir verlässlicher Ansprechpartner. Darüber hinaus beraten wir bei der Anstellung von Mitarbeitenden – von der korrekten sozialversicherungsrechtlichen Behandlung bis zur Kommunikation mit den Krankenkassen, der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) oder anderen Trägern.

Arbeitsrechtliche Beratung

Die Beschäftigung von Mitarbeitenden in landwirtschaftlichen Betrieben bringt eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Pflichten mit sich. Ob Saisonarbeitskräfte, Festanstellung oder familienangehörige Mitarbeitende – jeder Beschäftigungsfall erfordert rechtssichere Regelungen. Unsere juristischen Fachleute unterstützen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, beraten zu Arbeitszeiten, Urlaub, Entgelt und Kündigungsfristen und helfen bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung zu Saisonbeschäftigung und Arbeitszeiten
  • Unterstützung bei Kündigung, Abmahnung und Streitfällen
  • Klärung von Statusfragen bei Familienarbeitsverhältnissen
  • Begleitung bei Prüfungen durch Behörden (z. B. Zoll, SVLFG)

Gerade im Umgang mit Saisonarbeitskräften – etwa im Wein- oder Obstbau – kommt es auf rechtssichere und zugleich praktikable Lösungen an. Wir zeigen, wie kurzfristige Beschäftigungen korrekt geregelt werden und welche Besonderheiten bei ausländischen Arbeitskräften zu beachten sind. Auch bei Konflikten im Arbeitsverhältnis – etwa bei Abmahnungen, Kündigungen oder Meinungsverschiedenheiten – stehen wir unseren Mitgliedern mit rechtlichem Rat zur Seite. Wir helfen, Eskalationen zu vermeiden, vertreten Ihre Interessen in Widerspruchsverfahren und geben Sicherheit im Umgang mit Behörden wie dem Zoll oder der Rentenversicherung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit – etwa bei mitarbeitenden Familienangehörigen.

Gemeinsamer Antrag

Der „Gemeinsame Antrag“ ist das zentrale Instrument zur Beantragung von Agrarausgleichszahlungen in Deutschland. Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe reichen über dieses Verfahren jährlich ihre Flächen- und Betriebsdaten ein, um Leistungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zu erhalten.  Die Antragstellung ist komplex: Direktzahlungen, Agrarumweltmaßnahmen (wie insbesondere FAKT), Ökoregelungen oder Förderungen aus Mitteln für den Ländlichen Raum – all diese Elemente fließen in den Gemeinsamen Antrag ein. Fehlerhafte Angaben können zu Kürzungen oder Rückforderungen führen. Wir unterstützen unsere Mitglieder dabei, den Antrag vollständig, korrekt und fristgerecht einzureichen:

  • Beratung zur vollständigen und korrekten Antragstellung
  • Unterstützung bei Flächenzuordnung, Nutzungscodes und Ökoregelungen
  • Hilfe bei der Einhaltung von Fristen und Dokumentationspflichten
  • Begleitung bei Rückfragen oder Kontrollen durch Behörden
  • Informationsangebote zu Neuerungen im Förderrecht

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der korrekten Erfassung und Deklaration der Flächen – inklusive Fruchtarten, Nutzungscodes und Flächenanteilen. Wir beraten auch zu den Anforderungen der Konditionalität, der Einhaltung von GLÖZ-Standards (Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand) und zu Aufzeichnungspflichten. Darüber hinaus bieten wir weitere Informationen und individuelle Beratungsgespräche rund um das Antragsverfahren. Auch bei Nachfragen oder Kontrollen durch die Verwaltung stehen wir unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.

Düngebedarfsermittlung

Mit der novellierten Düngeverordnung sind Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, vor jeder wesentlichen Düngemaßnahme eine Düngebedarfsermittlung (DBE) durchzuführen. Ziel ist ein gezielter, pflanzen- und standortgerechter Einsatz von Düngemitteln – im Sinne des Umwelt- und Grundwasserschutzes sowie einer nachhaltigen Landwirtschaft.  Die DBE ist die Grundlage für alle Düngeentscheidungen im Betrieb. Sie basiert auf den kultur- und schlagspezifischen Nährstoffbedarfen, den Nährstoffgehalten im Boden sowie dem geplanten Ertragsniveau. Dabei müssen auch organische Düngemittel, wie Gülle oder Mist, korrekt angerechnet werden. Fehler oder unvollständige Angaben können nicht nur zu Ertragsverlusten führen, sondern auch zu empfindlichen Sanktionen bei Kontrollen. Unsere Fachberaterinnen und Fachberater helfen bei der praxisgerechten Erstellung der DBE: 

  • Unterstützung bei der Erstellung schlagspezifischer Düngebedarfsermittlungen
  • Beratung zur Anrechnung organischer und mineralischer Dünger
  • Hilfe bei der Dokumentation und Nachweisführung
  • Unterstützung bei der Anwendung digitaler Tools
  • Weitere Informationen zur Düngeverordnung

Ziel unserer Beratung ist es, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und zugleich die betriebliche Praxis nicht unnötig zu belasten. Dabei berücksichtigen wir auch Wechselwirkungen mit der Stoffstrombilanz oder den Vorgaben aus dem Gemeinsamen Antrag.

Agrardiesel

Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland haben Anspruch auf die teilweise Rückerstattung der Energiesteuer auf Diesel, der für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird – die sogenannte Agrardieselrückvergütung. Die Antragstellung ist jedoch an genaue Vorgaben und Fristen gebunden. Die Agrardieselrückvergütung kann jährlich beim Hauptzollamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Kraftstoff ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Maschinen, Fahrzeugen oder Anlagen eingesetzt wurde. Dazu zählen unter anderem Traktoren, Erntemaschinen, Hoflader oder stationäre Anlagen zur Futterverarbeitung. Für die Rückerstattung müssen genaue Aufzeichnungen geführt und Tankbelege aufbewahrt werden.

Unsere Fachleute helfen bei der Abgrenzung der verwendungsfähigen Mengen, erklären die geltenden Fristen und Formalitäten und stehen bei der Erstellung des Agrardieselantrags zur Seite:

  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Agrardieselvergütung
  • Beratung zur Ermittlung und Dokumentation der Kraftstoffverbräuche
  • Hilfe bei der Nutzung des ELAN-K2-Portals
  • Unterstützung bei Rückfragen und Prüfungen durch das Hauptzollamt
  • Informationen zu steuerlichen und technischen Fragestellungen

Auch bei Problemen, Rückfragen seitens der Behörden oder Nachprüfungen bieten wir individuelle Unterstützung. Darüber hinaus beraten wir zu Alternativen im Kraftstoffeinsatz, etwa bei der Umstellung auf Biodiesel, und klären über steuerliche Auswirkungen der Rückvergütung auf.

Hofübergabe

Die Hofübergabe zählt zu den bedeutendsten Entscheidungen in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb. Es geht um Vermögen, Verantwortung – und oft auch um sehr persönliche, emotionale Fragen. Sie betrifft zahlreiche rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Dabei geht es nicht nur um die formale Übertragung von Eigentum und Betriebsleitung, sondern auch um die Gestaltung von Versorgungsansprüchen, Wohnrechten oder Pflichtteilsverzichten. Besonders wichtig ist eine klare vertragliche Regelung – in Form eines individuellen Übergabevertrags, der alle Beteiligten mit einbezieht und langfristige Planungssicherheit schafft.

Unsere Beratung erfolgt interdisziplinär. Juristinnen und Juristen, Steuerberater/innen und Sozialversicherungsexperten arbeiten eng zusammen, um für jede Familie eine passende Lösung zu entwickeln.: 

  • Umfassende Beratung zur Hofübergabe innerhalb oder außerhalb der Familie
  • Erstellung und Prüfung individueller Übergabeverträge
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begleitung
  • Unterstützung bei Verhandlungen innerhalb der Familie
  • Organisation von Infoveranstaltungen und Workshops zum Thema Nachfolge

Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden, die Existenz beider Generationen abzusichern und den Fortbestand des Betriebs zu gewährleisten. Auch Nachfolgemodelle außerhalb der Familie, wie Verpachtung oder Betriebskooperationen, werden berücksichtigt.

Mediation

Konflikte gehören zum Leben – auch im landwirtschaftlichen Betrieb. Gerade bei Themen wie Hofübergabe, Betriebsführung, Erbregelungen oder betrieblichen Umstrukturierungen kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die Familienbeziehungen und die betriebliche Zukunft belasten. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem eine neutrale, speziell ausgebildete Person – der Mediator oder die Mediatorin – die Konfliktparteien unterstützt, eigenverantwortlich eine Lösung zu erarbeiten. Dabei stehen die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten im Mittelpunkt. Anders als in einem Gerichtsverfahren geht es nicht um Schuld oder Sieg, sondern um eine für alle tragbare Zukunftslösung.

Unsere Mediatorinnen und Mediatoren verfügen über besondere Erfahrung im landwirtschaftlichen Kontext:

  • Durchführung von Mediationen bei familiären und betrieblichen Konflikten
  • Beratung zu Konfliktprävention und Kommunikation im Betrieb
  • Begleitung bei Hofübergabe, Erbregelungen und Betriebsübernahmen
  • Vertrauliche, neutrale und lösungsorientierte Unterstützung
  • Organisation von Workshops und Schulungen zum Thema Konfliktmanagement

Gerade bei Hofübergaben, in Erbengemeinschaften oder bei Differenzen zwischen Generationen bewährt sich Mediation als vertrauliches und nachhaltiges Verfahren. Wir bieten sowohl präventive Mediation (zur Begleitung von Veränderungsprozessen) als auch Konfliktmediation bei bereits eskalierten Streitigkeiten an. Auf Wunsch begleiten wir die Mediation interdisziplinär – in Zusammenarbeit mit unseren Fachberaterinnen und Fachberatern aus Recht, Steuer und Betriebswirtschaft.

Bauernschule Bad Waldsee

Die Bauernschule Bad Waldsee ist das zentrale Bildungshaus des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg e.V. – ein Ort des Lernens, des Austauschs und der persönlichen wie fachlichen Weiterentwicklung. Ob landwirtschaftliche Themen, Betriebsführung, Persönlichkeitsentwicklung oder gesellschaftlicher Dialog – das vielfältige Seminar- und Coachingangebot richtet sich an Menschen, die Verantwortung übernehmen: für ihren Betrieb, ihre Familie, ihre Region und die Zukunft der Landwirtschaft in Baden-Württemberg.

Darüber hinaus können die modernen Seminarräume der Bauernschule für Tagungen, Schulungen oder Besprechungen gemietet werden. Auch thematische Veranstaltungen und Events finden regelmäßig statt – von unterhaltsamen Formaten bis hin zu inspirierenden Netzwerktreffen. Für den Aufenthalt stehen komfortable Zimmer zur Verfügung, ergänzt durch die ausgezeichnete Verpflegung aus der hauseigenen Küche.